Das biete ich Ihnen

Individuelle Umsetzungsphase

Jetzt wird aus der Strategie konkretes Handeln: In der Umsetzungsphase begleite und unterstütze ich Sie persönlich bei der wirtschaftlichen Restrukturierung und der Umsetzung Ihres Vorhabens — Schritt für Schritt und abgestimmt auf Ihre Situation. Die Vergütung legen wir vorab klar fest, und zwar auf eine von zwei Arten:
Erfolgsvergütung
Wir vereinbaren eine gesonderte Erfolgsvergütung. Wo es sinnvoll ist, koppeln wir mein Honorar an den Erfolg Ihres Vorhabens. Diese Erfolgsvergütung vereinbaren wir individuell und gesondert — transparent und für Sie nachvollziehbar, bevor die Umsetzung beginnt.
Honorarvereinbarung
Wir treffen eine individuelle Honorarvereinbarung. Nach denselben Grundsätzen wie zuvor: nach Umfang, Komplexität und wirtschaftlicher Bedeutung Ihrer Angelegenheit sowie nach Zeitaufwand, orientiert an der RVG-Systematik allein als Maßstab und Obergrenze. So wissen Sie jederzeit, womit Sie rechnen.
Ihre Erfolgsaussichten
Am Ende der Umsetzung steht das, worum es die ganze Zeit geht: In Ihrem Zuhause bleiben. Sie tauschen Ohnmacht gegen Handlungsfähigkeit und Ungewissheit gegen einen klaren Weg. Und das Beste: Wie weit Sie kommen, haben Sie maßgeblich selbst in der Hand.

Der erste Schritt kostet Sie nichts

Vertraulich. Kein Risiko. Ich antworte meist am selben Tag. Sie erreichen mich aus ganz Deutschland.
Erstgespräch vereinbaren
Erstgespräch vereinbaren
Ich biete strategische und wirtschaftliche Beratung, keine Rechtsberatung. Sind rechtliche Schritte gewünscht, wenden Sie sich bitte an Dienstleister der rechtsberatenden Berufe.
Häufig gestellte Fragen

Was Sie jetzt wissen wollen.

Wenn eine Zwangsversteigerung droht, türmen sich die Fragen — und verlässliche Antworten sind schwer zu finden. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen zu meinem Angebot offen und ohne Fachchinesisch. Ist Ihre Frage nicht dabei, stellen Sie sie mir direkt im kostenlosen Erstgespräch.

Handelt es sich um Rechtsberatung?

+

Nein. Ich biete strategische und wirtschaftliche Beratung — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Sind rechtliche Schritte nötig, verweise ich an einen spezialisierten Fachanwalt.

Geben Sie eine Erfolgsgarantie?

+

Setzen Sie meine Handlunsgempfehlungen zu 100 % um, haben Sie zu 100 % Erfolg.

Verkaufen Sie mir am Ende ein Produkt?

+

Nein. Ich vermittle nichts. Ich verkaufe keine Produkte Dritter. Ich suche keine Mitglieder und verlange keine Vorauszahlungen, wofür auch immer.

Woher haben Sie meine Adresse?

+

Wenn Sie einen Brief von mir erhalten haben, wundern Sie sich vielleicht, wie ich Ihre Adresse erhalten habe. Zwangsversteigerungsverfahren werden öffentlich bekannt gemacht. Mir liegt ausschließlich die Objektanschrift vor — keine personenbezogenen Daten wie Name oder Telefonnummer.

Was bedeutet "direkter Ankauf"?

+

Ein direkter Ankauf in Verbindung der Ablöse ihrer Schulden kann eine faire, ordnende Alternative sein. Diese Option, gehört mit zu meinem Leistungsspektrum.

Brauche ich nicht eher einen Anwalt?

+

Ich kümmere mich um Strategie, wirtschaftliche Einordnung und Finanzlösungen. Gläubiger verfolgen nur ein Ziel: „Wie komme ich an mein Geld“. Alle rechtlichen Fragen dazu werden gesetzlich bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts geregelt. Beratung und anwaltliche Vertretung schließen sich zwar nicht aus, aber aus meiner über 40-jährigen Erfahrung sind die beiden Geschäftsideologien nicht wirklich kompatibel.

Erstgespräch vereinbaren
Erstgespräch vereinbaren